Im Erbfall an Ihrer Seite: Sicher, diskret und kompetent.
Ein Erbfall stellt die Hinterbliebenen vor große emotionale und organisatorische Herausforderungen. Zusätzlich müssen komplexe steuerliche Pflichten erfüllt werden.
Als Ihre kompetente Steuerkanzlei stehen wir Ihnen in dieser schwierigen Zeit zur Seite.
Ob digital, in München, Flintsbach oder Landshut, unsere Steuerberater unterstützen Sie bei der gesamten Abwicklung und sorgen dafür, die Erbschaftsteuerbelastung so gering wie möglich zu halten.
Erstellung der Erbschaftsteuererklärung: Wir ermitteln das steuerpflichtige Vermögen, prüfen alle Abzugsmöglichkeiten sowie Freibeträge und erstellen die vollständige Erbschaftsteuererklärung.
Bewertung des Nachlassvermögens: Wir sorgen für eine korrekte Bewertung von Immobilien, Betriebsvermögen und Kapitalvermögen für steuerliche Zwecke.
Beratung von Erbengemeinschaften: Wir unterstützen Erbengemeinschaften bei der steuerlichen Abwicklung und der Auseinandersetzung des Nachlasses.
Testamentsvollstreckung: Wir übernehmen auf Wunsch die steuerlichen Pflichten im Rahmen einer Testamentsvollstreckung.
Steuerliche Testamentsgestaltung: Bereits vor dem Erbfall beraten wir Sie, wie Sie Ihr Testament steuerlich optimal gestalten können (z.B. durch ein "Berliner Testament" mit Pflichtteilsstrafklauseln).
Jedes Unternehmen ist anders. Deshalb erstellen wir Ihren Jahresabschluss genau in dem Umfang, den Sie benötigen. Ob als reine Ableitung aus Ihrer digitalen Buchführung oder mit einer Plausibilitätsbeurteilung für zusätzliche Sicherheit, beispielsweise bei wichtigen Bankgesprächen – wir finden die passende Lösung.
Datev Unternehmen Online
Für eine reibungslose, transparente und schnelle Zusammenarbeit setzen wir auf einen vollständig digitalen Prozess. Die Grundlage hierfür ist DATEV Unternehmen online.
Diese Plattform ist das Herzstück unserer Zusammenarbeit. Sie ermöglicht uns den direkten Zugriff auf Ihre digitalisierten Belege und Daten. Unsere Mandanten schätzen diesen modernen Weg, da er Zeit spart, Fehler minimiert und jederzeit einen aktuellen Überblick über die Finanzen ermöglicht. Unsere gesamte Expertise und alle Prozesse sind auf diese effiziente Arbeitsweise ausgerichtet.
Alle Informationen im Detail
Sie sind an keinen festen Stichtag gebunden. Wir sorgen das ganze Jahr über für einen unkomplizierten und sauberen Übergang.
Wir kontaktieren Ihren bisherigen Steuerberater und kümmern uns um die vollständige Datenübernahme.
Wir analysieren Ihre Abläufe und richten Ihre Buchhaltung so ein, dass sie von Beginn an maximal effizient und digital für die Zukunft aufgestellt ist.
Sie erteilen uns die Vollmacht zur Kündigung und Datenübernahme – den gesamten weiteren Abstimmungsprozess übernehmen wir für Sie komplett.
Sie sind an keinen festen Stichtag gebunden. Wir sorgen das ganze Jahr über für einen unkomplizierten und sauberen Übergang.
Wir kontaktieren Ihren bisherigen Steuerberater und kümmern uns um die vollständige Datenübernahme.
Wir analysieren Ihre Abläufe und richten Ihre Buchhaltung so ein, dass sie von Beginn an maximal effizient und digital für die Zukunft aufgestellt ist.
Sie erteilen uns die Vollmacht zur Datenübernahme – den gesamten weiteren Abstimmungsprozess übernehmen wir für Sie komplett.
Ja, wir bieten Ihnen beides: das persönliche Gespräch mit Ihrem Steuerberater an unseren Standorten in München, Flintsbach und Landshut oder eine digitale Beratung - Sie entscheiden.
Ja, bereits vor einem Erbfall beraten wir Sie zur steuerlich optimalen Gestaltung Ihres Testaments, zum Beispiel durch die Nutzung eines "Berliner Testaments".
Unser Ziel ist es, die Erbschaftsteuerbelastung für Sie so gering wie möglich zu halten. Wir prüfen alle Abzugsmöglichkeiten sowie persönlichen Freibeträge, sorgen für eine korrekte Bewertung des Nachlassvermögens und beraten Sie zu allen Sonderregelungen, um Ihre Steuerlast zu optimieren.
Ja, im Erbfall müssen komplexe steuerliche Pflichten erfüllt werden. Als Ihr Steuerberater entlasten wir Sie, indem wir die vollständige Ermittlung des steuerpflichtigen Vermögens und die Erstellung der Erbschaftsteuererklärung übernehmen.
Bei einer Erbschaft sind zahlreiche gesetzliche Fristen, persönliche Freibeträge und Bewertungsregeln zu beachten. Als Ihr Steuerberater überwachen wir alle Termine, prüfen Ihre individuellen Freibeträge und sorgen dafür, dass alle Vorgaben korrekt erfüllt werden.
Ja, unsere Kanzlei unterstützt Erbengemeinschaften bei der gesamten steuerlichen Abwicklung sowie bei der Auseinandersetzung des Nachlasses.
Kostenloses Erstgespräch • Keine Verpflichtungen
Sprechen Sie direkt mit einem unserer Steuerexperten
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